Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus? (2025)

Wärmepumpen sind eine effiziente und nachhaltige Heizlösung, die sich besonders für Mehrfamilienhäuser eignet. Durch staatliche Förderprogramme können hohe Investitionskosten deutlich reduziert werden, was sowohl Vermieter als auch Wohnungseigentümergemeinschaften entlastet. Erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es gibt, welche Voraussetzungen gelten und welche Ersparnisse möglich sind.
Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus?
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können den KfW-Zuschuss Nr. 458 und den KfW-Kredit Nr. 359 als Fördermöglichkeiten nutzen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Details:
KfW-Zuschuss Nr. 458
Der KfW-Zuschuss Nr. 458 unterstützt Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bei der Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen. Gefördert werden sowohl der Erwerb als auch die Installation der Anlage. Die Förderung beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Die Höhe des Zuschusses für Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus hängt von den förderfähigen Kosten und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Die folgenden Obergrenzen gelten:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro für jede weitere Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten
- 8.000 Euro für jede Wohneinheit ab der siebten
Das Mehrfamilienhaus muss mindestens fünf Jahre alt sein. Zudem ist der Austausch der Heizungsanlage mit einer Optimierung des Heizsystems, wie einem hydraulischen Abgleich, verbunden. Eigentümer von vermieteten oder selbst genutzten Mehrfamilienhäusern in Deutschland sind antragsberechtigt.
KfW-Kredit Nr. 358, 359
Der KfW-Ergänzungskredit Nr. 359 bietet Eigentümern von Mehrfamilienhäusern eine zinsgünstige Finanzierung für bereits bezuschusste energetische Sanierungsmaßnahmen, wie die Installation von Wärmepumpen. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden, wobei eine Kreditsumme von maximal 120.000 € pro Wohneinheit möglich ist.
Antragsberechtigt sind u.a. :
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Unternehmen, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren
- Gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
Voraussetzung ist eine vorherige Zusage für eine Förderung durch die KfW oder das BAFA gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Damit Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern gefördert werden, müssen bestimmte technische und bauliche Anforderungen erfüllt sein. Diese gelten sowohl für Sanierungen bestehender Gebäude als auch für Neubauten.
Voraussetzungen für bestehende Gebäude
- Messgeräte: Ein Wärmemengenzähler ist verpflichtend. Zusätzlich benötigen elektrische Wärmepumpen einen Stromzähler, während gasbetriebene Wärmepumpen einen Gaszähler erfordern.
- Effizienzanforderungen:
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: Mindestarbeitszahl von 3,8 (Wohngebäude) und 4,0 (Nicht-Wohngebäude).
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: Mindestarbeitszahl von 3,5.
- Gasbetriebene Wärmepumpen: 1,25 (Wohngebäude) und 1,3 (Nicht-Wohngebäude).
- Optimierung: Die Heizungsanlage muss hydraulisch abgeglichen und die Heizkurve angepasst werden.
- Sonderregelungen bei Erdsondenbohrungen: Eine Versicherung gegen eventuelle Schäden ist abzuschließen. Zudem muss das ausführende Bohrunternehmen nach den DVGW-Richtlinien zertifiziert sein.
Anforderungen für Neubauten
- Höhere Effizienzwerte: Elektrische Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 erreichen, während gasbetriebene Wärmepumpen eine Arbeitszahl von 1,5 benötigen.
- Optimierte Systeme: Es sind zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung erforderlich, insbesondere Technologien, die den Stromverbrauch bei niedrigen Außentemperaturen senken.
- Qualitätssicherung: Nach einem Jahr Betrieb müssen Sie eine Überprüfung der Anlage durchführen und deren einwandfreien Zustand bestätigen.
- Flächenheizsysteme: Der Einbau von Flächenheizungen, beispielsweise Fußbodenheizungen, ist für Neubauten zwingend erforderlich.
Wie beantrage ich die Förderungen?
Der Antrag für den KfW-Zuschuss Nr. 458 muss vor Beginn der Bau- oder Installationsarbeiten gestellt werden. Beauftragen Sie dafür zunächst einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen, das die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt. Diese Bestätigung dokumentiert die förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Anforderungen.
Schließen Sie als Nächstes einen Vertrag ab, der eine aufschiebende Bedingung enthält – er wird nur gültig, wenn die Förderung bewilligt wird. Reichen Sie danach den Antrag mit der BzA-ID online im KfW-Kundenportal ein. Sobald die Zusage erfolgt ist, können die Arbeiten beginnen und müssen innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Nach der Fertigstellung reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein, um den Zuschuss zu erhalten.
Die Beantragung des KfW-Ergänzungskredits Nr. 359 erfolgt über einen Finanzierungspartner, wie beispielsweise Ihre Hausbank. Dies muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Zusage geschehen.
Wie viel spare ich durch die Wärmepumpenförderung?
Durch die Wärmepumpenförderung sparen Sie bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. In folgenden Tabellen stellen wir die möglichen Ersparnisse anhand eines Beispiels dar. Dafür nehmen wir den Einbau einer Luftwärmepumpe in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten an. Die Gesamtkosten betragen 30.000 Euro, inklusive Installation.
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