Von L-Gas zu H-Gas in sechs Bundesländern
Alles Wichtige zur bevorstehenden Gasumstellung auf H-Gas
Bis 2030 wird in sechs Bundesländern im Nordwesten und Westen Deutschlands das L-Gas durch das effizientere H-Gas ersetzt. Diese Umstellung betrifft sowohl die Gasnetzinfrastruktur als auch viele Haushalte, deren gasbetriebene Geräte wie Herde, Heizkessel und Thermen angepasst oder ausgetauscht werden müssen. Schätzungsweise 4,3 Millionen Haushalte sind von dieser Umstellung betroffen. Die betroffenen Bürger*innen werden rechtzeitig von ihren Gasnetzbetreibern über die notwendigen Maßnahmen und den Zeitplan informiert.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bundesländer von der Gasumstellung betroffen sind, wie der Prozess abläuft und welche Kosten möglicherweise entstehen.
Was ist L-Gas und H-Gas?
In Deutschland werden zwei Arten von Erdgas genutzt: L-Gas und H-Gas.
Unterschiede zwischen L-Gas und H-Gas
L-Gas, kurz für low calorific gas, hat einen niedrigen Brennwert und Energiegehalt. Dieses Gas stammt vorwiegend aus heimischen Quellen und den Niederlanden. Ein niedrigerer Energiegehalt bedeutet, dass mehr Gas benötigt wird, um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen.
H-Gas, high calorific gas, hat einen höheren Methangehalt und hat einen höheren Brennwert als L-Gas. Deshalb gibt es mehr Energie frei. H-Gas wird hauptsächlich aus Norwegen und Großbritanien importiert.
Gründe für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas
Aufgrund des Rückgangs der L-Gas-Reserven und der zunehmenden Importabhängigkeit wird in Deutschland auf das effizientere H-Gas umgestellt. Diese Umstellung soll die langfristige Energieversorgung sicherstellen und die Versorgungssicherheit erhöhen.
Warum müssen die Heizungen umgerüstet werden?
Notwendigkeit der Umrüstung
Die L-Gas-Vorkommen in Deutschland und den Niederlanden sind nahezu erschöpft. Daher wird L-Gas, das weniger Energie freisetzt, durch das effizientere H-Gas ersetzt, um die Energieversorgung langfristig sicherzustellen. Da das L-Gas einen niedrigeren Brennwert, als das H-Gas hat, ändern sich die Anforderungen an die Gasversorgung und die Einstellung der Geräte. Diese Umstellung erfordert Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur und den gasbetriebenen Geräten.
Anpassungen an den Geräten
H-Gas hat einen höheren Brennwert als L-Gas. Damit die Geräte sicher und effizient mit H-Gas betrieben werden können, müssen sie entsprechend umgerüstet werden. Dies bedeutet, dass Düsen ausgetauscht oder angepasst werden müssen, um eine optimale Verbrennung zu gewährleisten. Regelarmaturen müssen neu eingestellt werden, um den höheren Brennwert des H-Gases zu berücksichtigen und eine sichere und effiziente Verbrennung zu ermöglichen.
Es müssen zusätzliche Sicherheitsprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Geräte nach der Umstellung ordnungsgemäß funktionieren und keine Sicherheitsrisiken bestehen.
Auch die Infrastruktur muss angepasst werden da die Druckverhältnisse und die Durchflussraten in den Gasleitungen sich durch den Wechsel von L-Gas zu H-Gas ändern könnten. Es ist notwendig, die Infrastruktur zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entspricht.
Ohne die notwendigen Anpassungen könnten gasbetriebene Geräte ineffizient arbeiten oder sogar gefährlich werden, da sie möglicherweise nicht für den höheren Brennwert von H-Gas ausgelegt sind. Um sicherzustellen, dass die Geräte mit maximaler Effizienz arbeiten, ist es wichtig, sie korrekt auf die Eigenschaften des H-Gases einzustellen.
Welche Bundesländer sind betroffen?
Die Umstellung betrifft vor allem den Nordwesten Deutschlands. Verbraucher*innen können auf der Website der Bundesnetzagentur überprüfen, ob sie derzeit L-Gas beziehen.
Die betroffen Bundesländer sind:
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Hessen
- Bremen
- Sachsen-Anhalt
- Rheinland-Pfalz
Diese Bundesländer sind betroffen, da sie hauptsächlich L-Gas aus den Niederlanden oder Deutschland beziehen, dessen Vorräte sich dem Ende neigen.
Sie beziehen noch L-Gas? Das müssen Sie jetzt beachten.
Informationen und Zeitplan der Gasumstellung
Alle betroffenen Haushalte werden rechtzeitig informiert. Der örtliche Gasnetzbetreiber muss die Haushalte mit einer Frist von zwei Jahren informieren. Wer demnach 2024 einen Benachrichtigungsbrief erhält, wird 2026 umgestellt.
Der Zeitplan hat bereits begonnen. Ab dem 1. Oktober 2029 soll kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen. Die gesamte Umstellung soll bis 2030 abgeschlossen sein.
Das müssen Haushalte mit L-Gas jetzt vorbereiten
Etwa ein Jahr vor der Umstellung besuchen Technikerinnen des Gasnetzbetreibers die Haushalte. Dabei erfassen und überprüfen sie die vorhandenen Gasgeräte. Diese kurzen Besuche dienen dazu, alle gasbetriebenen Geräte zu erfassen. Anschließend werden Fachmonteurinnen die notwendigen Anpassungen vornehmen.
Wie läuft die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ab?
Der Netzbetreiber kündigt die Umstellung an und koordiniert den gesamten Prozess durch ein eigens eingerichtetes Gasbüro.
Ein Gasbüro ist eine speziell eingerichtete Abteilung oder ein Team innerhalb des Netzbetreibers, das die gesamte Umstellung von L-Gas auf H-Gas organisiert und überwacht. Dieses Büro dient als zentrale Anlaufstelle für die Planung, Durchführung und Kommunikation der Umstellungsmaßnahmen.
Ablauf der Umstellung
An den Geräten werden hauptsächlich Düsen ausgetauscht und Regelarmaturen neu eingestellt.
Der Ablauf gliedert sich in drei Schritte:
- Erhebung: Fachkräfte erfassen alle vorhandenen Gasgeräte etwa 1 bis 2 Jahre vor der Umstellung.
- Anpassung: Handwerkskräfte tauschen Brennerdüsen aus und stellen die Geräte neu ein, wenige Wochen vor oder nach der Umstellung.
- Qualitätskontrolle: Stichproben in jedem zehnten Haushalt prüfen die korrekte Durchführung der Anpassungen.
Was passiert nach der Umstellung?
Nachdem die Anpassungen abgeschlossen sind, ist die Umstellung auf H-Gas vollzogen und die Haushalte können das neue, effizientere Gas nutzen. Der Netzbetreiber wird die Umstellung weiterhin überwachen und bei eventuellen Problemen oder Fragen zur Verfügung stehen. Zudem sollten Haushalte ihre Gasgeräte regelmäßig warten lassen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effizient und sicher arbeiten.
Welche Gasgeräte sind von der Umstellung betroffen?
Die Umstellung auf H-Gas betrifft eine Vielzahl von gasbetriebenen Geräten, darunter:
- Gasthermen
- Gasheizkessel
- Gasöfen
- Gasherde
- Gasdurchlauferhitzer
- Gaskamine
Diese Anpassungen betreffen auch Gasetagenheizungen und Gasherde in Küchen. Erdgasautos sind von der Umstellung jedoch nicht betroffen. Erdgasautos nutzen in der Regel CNG (Compressed Natural Gas), welches oft bereits H-Gas oder eine Mischung aus verschiedenen Gasarten ist. Diese Fahrzeuge sind für den Betrieb mit einer Vielzahl von Methankonzentrationen ausgelegt und daher flexibel im Umgang mit unterschiedlichen Gasqualitäten.
Kosten und finanzielle Unterstützung bei der Gasumstellung
Kosten und Zuschüsse
Für die Umrüstung der Gasgeräte fallen keine zusätzlichen Kosten für Haushalte an, da diese über die Netzentgelte finanziert wird. Netzentgelte sind Gebühren, die Gaskunden für die Nutzung des Gasnetzes zahlen. Diese Gebühren decken die Kosten für Wartung, Betrieb und Ausbau des Gasnetzes.
Fallen dennoch Kosten an?
Direkte Kosten für die Umrüstung selbst fallen für die Haushalte nicht an, da diese durch die Netzentgelte abgedeckt sind. Allerdings können Kosten anfallen, wenn bestimmte Gasgeräte nicht umrüstbar sind und ersetzt werden müssen. Dies betrifft Geräte, die technisch nicht kompatibel mit dem neuen H-Gas sind, was an ihrem Alter, spezifischen Design oder fehlenden Umrüstmöglichkeiten liegen kann.
Sollte ein Gerät nicht auf das neue H-Gas umrüstbar sein, muss es ersetzt werden. In solchen Fällen können Verbraucher*innen verschiedene Zuschüsse beantragen:
- 100 € Zuschuss pro neuem Gerät: Dieser Zuschuss kann beim Netzbetreiber von den Eigentümer*innen des betroffenen Geräts beantragt werden, basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz §19a EnWG.
- Zusätzliche Zuschüsse für Heizgeräte: Je nach Alter des bisherigen Geräts können 100 bis 500 Euro für den Austausch von Heizgeräten erstattet werden. Geräte, die älter als 25 Jahre sind, erhalten keine Erstattung. Die genaue Aufteilung ist wie folgt:
- 100 Euro: für Geräte, die zwischen 10 und 15 Jahre alt sind
- 300 Euro: für Geräte, die zwischen 15 und 20 Jahre alt sind
- 500 Euro: für Geräte, die zwischen 20 und 25 Jahre alt sind
- Diese Zuschüsse können von den Eigentümer*innen beim Netzbetreiber beantragt werden.
- Freiwilliger Austausch: Haushalte, die nach Bekanntgabe des Umstellungstermins freiwillig ein neues Gerät anschaffen, können ebenfalls einen Zuschuss von 100 Euro pro Gerät beantragen. Dies gilt für selbst-adaptierende Gasgeräte oder alternative Heizungen wie Holzpelletheizungen oder Wärmepumpen.
Obwohl H-Gas teurer ist als L-Gas, bleiben die Gesamtkosten für den Verbrauch nahezu unverändert. Dank des höheren Brennwerts von H-Gas wird weniger Gas benötigt, um dieselbe Energiemenge zu erzeugen. Da die Abrechnung auf der gelieferten Energiemenge basiert, wird die Umstellung für die meisten Haushalte finanziell kaum spürbar sein. Es zählt nicht das Volumen des verbrauchten Gases, sondern die tatsächlich gelieferte Energiemenge.
Fazit
Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas betrifft rund 4,3 Millionen Haushalte in sechs Bundesländern Deutschlands und soll bis 2030 abgeschlossen sein. Diese Maßnahme ist notwendig, um die langfristige Energieversorgung zu sichern und die Abhängigkeit von schwindenden L-Gas-Reserven zu verringern. Gasbetriebene Geräte müssen angepasst werden, um sicher und effizient mit H-Gas betrieben werden zu können. Diese Anpassungen sind für die Haushalte kostenfrei, da die Kosten über die Netzentgelte finanziert werden. Dank des höheren Brennwerts von H-Gas wird weniger Gas benötigt, was langfristig zu einer stabilen Energieversorgung beiträgt.