GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden

2024 markiert den Anfang vom Ende der reinen Öl- und Gasheizungen, zumindest laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bald müssen viele deutsche Eigentümer:innen ihre traditionellen, auf rein fossilen Brennstoffen basierenden Heizsysteme hinter sich lassen.

Mit dem GEG hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt in Richtung einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Energiepolitik im Gebäudesektor getan. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Gesetz, und wie beeinflusst es den Bau und Betrieb von Gebäuden in Deutschland?

In diesem Artikel schauen wir uns die wichtigen Aspekte des GEG, von seinen Grundlagen bis hin zu seinen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden, einmal genauer an.

Alles Wichtige: Was genau ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das GEG trat 2020 in Kraft, um die Energiewende im Gebäudesektor entscheidend voranzutreiben. Das GEG ist nicht bloß eine neue Vorschrift, die aus dem Nichts entstanden ist. Es konsolidiert vielmehr die Inhalte der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) in einem einzigen Gesetz. Dadurch soll die Gesetzgebung vereinfacht und für Bauherren, Planer und Architekten transparenter gestaltet werden.

Zum Gesetzestext geht es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Detail

Das GEG ist ein wichtiges Instrument in Deutschlands Bemühungen, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu minimieren. Es zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in unserem Heizungssektor zu verringern, einem Sektor, der derzeit von Gas und Öl dominiert wird. Die Statistik unterstreicht diese Abhängigkeit eindringlich: Rund drei Viertel aller Heizsysteme in Deutschland basieren auf diesen fossilen Brennstoffen. (Quelle: BMWK https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html)

Das GEG hat ein klares Ziel vor Augen: Klimaneutralität bis 2045. Ein Hauptweg, dieses Ziel zu erreichen, ist die Vorgabe, dass Neubauten in Baugebieten ab Januar 2024 Heizungen installieren müssen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Um dies ins rechte Licht zu rücken: Dies bedeutet, dass zwei Drittel der Energie, die zum Heizen verwendet wird, aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Biomasse stammen muss.

Selbstverständlich erfordert ein so tiefgreifender Wandel Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Daher hat das Gesetz verschiedene Stichtage für unterschiedliche Gebäudekategorien festgelegt. Bestehende Gebäude, sowie Neubauten in sogenannten Baulücken, erhalten längere Übergangsfristen. Die Größe der Stadt oder Gemeinde spielt hierbei eine Rolle: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Regelungen bis Mitte 2026 erfüllen, während kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028 Zeit haben.

Das GEG legt den Schwerpunkt nicht nur auf erneuerbare Energien, sondern fördert auch Technologieoffenheit. Dies bedeutet, dass Bauherren und Planer aus einer Vielzahl von Möglichkeiten wählen können, um den Anteil erneuerbarer Energien in ihren Heizsystemen zu erhöhen. Dazu gehören Hybridheizungen, die konventionelle und erneuerbare Technologien kombinieren, Systeme, die mit grünem Gas arbeiten, oder sogar Wasserstoffbrennzellen. Diese Flexibilität ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Übergänge sowohl praktikabel als auch wirtschaftlich sind.

GEG Heizungsgesetzt 2024 Optionen und zugelassene Heizungen
autarc: GEG Erfüllungsoptionen 2024 für das neue Heizungsgesetz

Ein weiterer zentraler Punkt des GEG ist die Rolle der Kommunen. Mit der richtigen Planung können sie den Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen. Wenn eine Stadt oder Gemeinde beispielsweise beschließt, ein Gebiet für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auszuweisen, wird der Umstieg auf 65 Prozent erneuerbare Energien in diesem Gebiet früher verpflichtend. Das zeigt, wie lokalisierte Entscheidungen auf nationaler Ebene einen erheblichen Einfluss haben können.

Wichtig:

Bis zu den Wärmeplanungsfristen (30. Juni 2026 für Kommunen über 100.000 Einwohner und 30. Juni 2028 für kleinere Kommunen) können neue Öl- oder Gasheizungen installiert werden. Ab 2029 müssen sie jedoch einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen: 15% im Jahr 2029, 30% bis 2035, 60% bis 2040 und 100% bis 2045.

Energetische Qualität von Gebäuden

Das Herzstück des GEG ist das Bestreben, die energetische Qualität von Gebäuden zu steigern. Ein Gebäude, das energieeffizient konstruiert ist, verbraucht weniger Energie für Heizung, Kühlung und Beleuchtung. Das bedeutet, dass weniger fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen, was wiederum den CO2-Ausstoß reduziert. Im Kontext des GEG bedeutet "energetische Qualität" nicht nur eine effiziente Dämmung und moderne Heiztechnik, sondern auch die Integration von erneuerbaren Energien in das Energiekonzept des Gebäudes.

Der Energieausweis

Jedes Gebäude hat seinen eigenen Energiebedarf und -verbrauch. Um diesen transparent und vergleichbar zu machen, wurde der Energieausweis eingeführt. Er ist im Grunde ein "Personalausweis" für Gebäude, der Auskunft darüber gibt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Der Energieausweis listet wichtige Daten wie den Primärenergiebedarf, den Endenergiebedarf und den spezifischen CO2-Emissionswert auf. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern die Möglichkeit, auf einen Blick zu erkennen, welche energetischen Eigenschaften ein Gebäude hat und welche Kosten sie in Bezug auf Heizung und Energie erwarten können.

Klimaschutz und Energiewende

Das GEG ist nicht nur ein technisches Regelwerk, sondern auch ein politisches Statement. Es unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes und der Energiewende im Gebäudebereich. Gebäude sind in Deutschland für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen verantwortlich. Mit dem GEG wird deutlich gemacht, dass der Gebäudesektor eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele spielt. Das Gesetz fordert einen verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, nicht nur in der Stromerzeugung, sondern auch in der Wärmeversorgung von Gebäuden. Es ist ein klares Signal, dass der Weg in eine nachhaltigere, klimafreundlichere Zukunft über den Gebäudesektor führt.

autarc: Erfüllungsoptionen 2024 für das neue Heizungsgesetz

Anforderungen an Neubauten: Was gilt es zukünftig zu beachten?

Das GEG unterstreicht die Dringlichkeit, den Gebäudesektor im Kontext des Klimaschutzes zu reformieren. Bei Neubauten sind die Erwartungen besonders hoch. Hier ein detaillierter Blick auf die einzelnen Anforderungen:

Primärenergiebedarf: Reduzierungsvorgaben

Der Jahres-Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude über ein Jahr hinweg benötigt, wobei nicht nur die direkt verbrauchte Energie, sondern auch der Energieaufwand für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport der Energie berücksichtigt wird. Die Einführung neuer Vorgaben im GEG 2020 und 2023 hat den Fokus auf die Reduzierung des Primärenergiebedarfs gerichtet.

  • 20%ige Reduktion: Im Vergleich zu den vorherigen Anforderungen müssen Neubauten nun einen um 20% geringeren durchschnittlichen Jahres-Primärenergiebedarf erzielen. Wenn beispielsweise ein vergleichbares Gebäude vor diesen Regelungen einen Bedarf von 100 kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) hatte, würde dieses Ziel eine Reduzierung auf 80 kWh/m²a bedeuten.
  • Gebäudeart und -größe: Die spezifischen Vorgaben variieren je nach Gebäudetyp und -größe. Beispielsweise haben Wohngebäude andere Vorgaben als Nichtwohngebäude wie Büros oder Geschäfte. Ein Einfamilienhaus mit einer kleineren Grundfläche könnte andere Vorgaben haben als ein Mehrfamilienhaus oder ein Bürokomplex.

Niedrigstenergiegebäude: Ein Zukunftsstandard für Deutschland

Ein Niedrigstenergiegebäude ist, wie der Name schon sagt, ein Gebäude, das sehr wenig Energie für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser benötigt. Es ist so konzipiert, dass es nahezu keinen Nettoenergiebedarf hat, d.h. es verbraucht fast so viel Energie, wie es selbst erzeugt. Trotz höherer anfänglicher Investitionen können die Betriebskosten eines Niedrigstenergiegebäudes erheblich niedriger sein als die eines herkömmlichen Gebäudes, da der Energieverbrauch so stark reduziert ist

Ein wesentliches Merkmal dieser Gebäude ist die Abhängigkeit von erneuerbaren Energiequellen. Mindestens 55% (oft sogar mehr) des Energiebedarfs muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies kann durch Photovoltaikmodule, Solarthermie, Wärmepumpen oder durch die Verbindung zu einem erneuerbaren Fernwärmenetz erreicht werden.

Niedrigstenergiegebäude stellen einen der fortschrittlichsten Standards im Bauwesen dar, insbesondere wenn es um Energieeffizienz geht. Mit der Festlegung durch das GEG, dass ab 2021 alle Neubauten in Deutschland diesen Standard erfüllen müssen, setzt Deutschland ein klares Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz.

Um den geringen Energieverbrauch zu gewährleisten, sind Niedrigstenergiegebäude mit modernster Bautechnik ausgestattet:

  • Wärmedämmung: Eine hocheffiziente Wärmedämmung sorgt dafür, dass im Winter keine Wärme verloren geht und im Sommer keine unerwünschte Wärme eindringt.
  • Fenster: Dreifach verglaste Fenster oder sogar noch speziellere Varianten reduzieren den Wärmeverlust und verhindern gleichzeitig Überhitzung im Sommer.
  • Heiz-, Kühl- und Lüftungssysteme: Moderne Systeme, oft in Kombination mit Gebäudeautomation, sorgen für ein optimales Raumklima bei minimalem Energieverbrauch.
  • Intelligentes Design: Oftmals ist die Gebäudeausrichtung und -konstruktion so geplant, dass sie von passiver Sonnenenergie profitiert und gleichzeitig vor Überhitzung schützt.

Erneuerbare Energien: Die Zukunft der Energie in Neubauten

Die Bedeutung erneuerbarer Energien in der Bauindustrie wächst stetig. Die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf grüne Energiequellen ist ein zentraler Baustein, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen und die Energiewende erfolgreich umzusetzen.

Mit den festgelegten Vorgaben des GEG wird ein klares Signal gesendet. Ab Januar 2024 müssen Heizungen in neuen Baugebieten zu einem beachtlichen Anteil von 65% auf erneuerbaren Energien basieren. Dies ist ein bedeutender Schritt, der über die bisherigen Normen hinausgeht und zeigt, wie ernst es Deutschland mit der Energieumstellung meint.

Technologieoptionen:

  • Photovoltaik (PV): Solarzellen wandeln Sonnenlicht direkt in Elektrizität um. Mit fortschreitender Technologie werden PV-Systeme immer effizienter und kostengünstiger. In Deutschland könnten Neubauten, insbesondere mit geeigneten Dachausrichtungen, einen erheblichen Teil ihres Energiebedarfs durch Solarpanels decken.
  • Windenergie: Obwohl hauptsächlich in großen Windparks eingesetzt, gibt es auch kleinere Windturbinen für den Einsatz in städtischen oder semi-urbanen Gebieten.
  • Wärmepumpen: Wärmepumpen haben sich zu einer der beliebtesten Technologien im Bereich erneuerbare Energien für Gebäude entwickelt. Sie arbeiten nach dem Prinzip, Wärme aus einer Quelle (Luft, Wasser oder Erde) zu extrahieren und sie für Heizungs- und Warmwasserzwecke in Gebäuden nutzbar zu machen.
  • Weitere Technologien: Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen oder sogar das Einspeisen in erneuerbare Fernwärmenetze sind weitere Optionen, die Bauherren in Betracht ziehen könnten.

Das GEG ermöglicht Bauherren bewusst Flexibilität bei der Technologiewahl. Dies ist wichtig, da nicht alle Technologien an jedem Standort gleichermaßen sinnvoll sind. Die lokale Geographie, Sonneneinstrahlung, Windbedingungen und viele andere Faktoren spielen eine Rolle bei der Entscheidung, welche Technologie am effektivsten und effizientesten ist.

Öl- und Gasheizungen: Der schrittweise Übergang zu erneuerbaren Energien

Die Abkehr von fossilen Brennstoffen ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Energiestrategie. Mit der Einführung des GEG wurden signifikante Schritte unternommen, um die Abhängigkeit von Öl- und Gasheizungen zu verringern. Hier sind die wichtigsten Details:

  • Städtische Regelungen: Großstädte, definiert als Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, stehen an vorderster Front dieser Energiewende. Ab 2026 dürfen in diesen Metropolen keine neuen Heizsysteme mehr installiert werden, die zu weniger als 65% auf erneuerbaren Energien basieren.
  • Kleinere Städte: Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern tritt diese Regelung zwei Jahre später, also 2028, in Kraft. Dies gibt kleineren Gemeinden zusätzliche Zeit, die notwendigen Infrastrukturen und Maßnahmen zur Unterstützung dieser Änderung zu entwickeln.

Während reine Gas- oder Ölheizungen in Neubauten nach diesen Stichtagen nicht mehr zulässig sein werden, bedeutet dies nicht das sofortige Ende dieser Heizungstypen. Wenn sie mit erneuerbaren Technologien kombiniert werden, wie beispielsweise einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage, können sie immer noch eingesetzt werden. Diese Kombilösungen nutzen fossile Brennstoffe als Backup oder Zusatzheizung, wobei der Hauptenergiebedarf durch die erneuerbare Komponente gedeckt wird.

Die Entscheidung, Öl- und Gasheizungen schrittweise auszuphasen, basiert auf ihrer Umweltauswirkung. Laut Statistiken stammen etwa 85% des in Wohngebäuden verbrauchten Energie für Heizung und Warmwasser aus fossilen Energieträgern. Durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen soll dieser Wert erheblich reduziert werden.  (Quelle: BMWK https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html)

Anforderungen an Bestandsgebäude: Was gilt es zukünftig zu beachten?

Die Renovierung von Bestandsgebäuden ist ein zentrales Element in Deutschlands Bemühungen, die Klimaziele zu erreichen. Altbauten, insbesondere solche aus der Zeit vor den ersten Wärmedämmverordnungen, haben in der Regel einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Gebäude. Das GEG setzt daher klare Anforderungen an die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.

Sanierung nach GEG: Die konkreten Auswirkungen

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist ein wesentlicher Hebel, um die ambitionierten Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Der Begriff "wesentlich" im Kontext des GEG bezieht sich auf Maßnahmen, die mehr als 10% der Gebäudehülle betreffen. Das bedeutet, wenn mehr als 10% der Außenfläche eines Gebäudes saniert werden, tritt das GEG in Kraft und die Arbeiten müssen den darin festgelegten Anforderungen entsprechen.

Laut GEG müssen bei der Sanierung bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) erreicht werden. Bei der Dachdämmung liegt dieser Wert beispielsweise bei 0,24 W/(m²·K) und bei Außenwänden bei 0,28 W/(m²·K). Das Erreichen dieser Werte gewährleistet eine signifikante Reduktion des Wärmeverlusts und somit eine Senkung des Heizenergiebedarfs.

Beim Austausch von Fenstern müssen die neuen Fenster einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) für das gesamte Fenster und 1,1 W/(m²·K) für die Verglasung aufweisen. Dies stellt sicher, dass die Fenster optimal isolieren und Wärmeverluste minimieren.

Heizungsaustausch: Geeignete Lösungen für Bestandsgebäude

Die Umstellung von Heizsystemen in Bestandsgebäuden stellt eine der zentralen Herausforderungen im Kontext der Energiewende dar. Eine Öl- oder Gasheizung hat in der Regel eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren. Ist diese Zeitspanne erreicht, steht häufig eine Sanierung an. Hierbei greifen die Bestimmungen des GEG.

Es ist absehbar, dass der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen in Zukunft weiter eingeschränkt wird. Ab 2026 wird in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern der Einbau von Heizungen, die zu weniger als 65% auf erneuerbaren Energien basieren, verboten. In kleineren Kommunen gilt diese Regelung ab 2028.

Geeignete Lösungen für Bestandsgebäude im Einklang mit dem GEG sind unter anderen Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen.

  • Wärmepumpen: Wärmepumpen sind effiziente Heizsysteme, die Umweltwärme aus der Erde, Luft oder dem Wasser nutzen. Je nach Typ und Effizienz können sie zwischen 3 und 5 kWh Wärmeenergie pro 1 kWh elektrischer Energie erzeugen. Es gibt verschiedene Typen wie Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe eignet sich insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser. Bei Bestandsgebäuden kann der Einbau von Vorteil sein. Für die optimale Leistung der Wärmepumpe ist eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung vorteilhaft, jedoch nicht zwingend notwendig.
  • Solarthermie: Solarthermieanlagen nutzen die Energie der Sonne, um Wasser für Heizzwecke oder den häuslichen Gebrauch zu erwärmen. In Deutschland können mit diesen Anlagen je nach Größe und Ausrichtung 40-60% des jährlichen Warmwasserbedarfs gedeckt werden. Eine Kombination von solarthermischer Anlage und Heizkessel kann auch genutzt werden. Wenn bestimmte Mindestgrößen (Mindestaperturflächen) der solarthermischen Anlage erfüllt sind, kann sie mit einem Deckungsanteil von etwa 15% berücksichtigt werden. Im weiteren Betrieb muss dann ein Großteil der restlichen Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Biomasse bezogen werden.
  • Biomasseheizungen: Biomasseheizsysteme nutzen nachwachsende Rohstoffe wie Holz, Pellets oder Hackschnitzel. Ein moderner Pelletofen kann Wirkungsgrade von über 90% erreichen und rund 50% weniger CO2 im Vergleich zu einer konventionellen Ölheizung ausstoßen. Trotz der Effizienz sind die Ressourcen für nachhaltig produzierte Biomasse begrenzt. Die Preise könnten aufgrund der steigenden Nachfrage in verschiedenen Sektoren ansteigen. Daher sind Biomasseheizungen besonders in Bestandsgebäuden sinnvoll, insbesondere in solchen, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen.

Energieausweis: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Der Energieausweis ist in der heutigen Zeit ein zentrales Dokument für Immobilienbesitzer und Interessenten. Es handelt sich um ein offizielles Zertifikat, das den energetischen Zustand eines Gebäudes darstellt. Für jeden Eigentümer, der sein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet, ist es zwingend erforderlich, einen gültigen Energieausweis zu besitzen und bei Bedarf vorzulegen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden.

Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen - den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis eine theoretische Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes basierend auf dessen Zustand und Bauweise ist.

  • Energieeffizienzklasse: Ähnlich wie bei Elektrogeräten wird das Gebäude in eine Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (weniger effizient) eingestuft. Diese Klassifizierung gibt einen schnellen Überblick über den Energieverbrauch des Gebäudes.
  • Endenergiebedarf: Dieser Wert, angegeben in kWh/(m²·a), beschreibt, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt. Ein niedriger Wert zeigt eine hohe Energieeffizienz an.
  • Primärenergiebedarf: Dieser Wert berücksichtigt nicht nur den direkten Energieverbrauch des Gebäudes, sondern auch den Energieaufwand, der bei der Gewinnung, Umwandlung und Lieferung der Energie anfällt.

Der Energieausweis stellt auch Vergleichswerte zur Verfügung, mit denen potenzielle Käufer oder Mieter den Energieverbrauch des Gebäudes mit anderen Gebäuden vergleichen können. Viele Energieausweise enthalten zudem Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen können, den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren.

Innovative Ansätze: Nahwärmenetze, Quartiersbezogene Konzepte und Digitalisierung

Das GEG hat in den letzten Jahren immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig Innovationen im Bereich der energetischen Sanierung sind. Es geht nicht mehr nur um isolierte Einzelmaßnahmen; heute liegt der Fokus auf umfassenden, quartiersbezogenen Konzepten. Diese Idee, ganze Stadtviertel in die Energieplanung mit einzubeziehen, bietet eine Fülle von Synergieeffekten und kann die Effizienz insgesamt steigern. Ein zentrales Element dieser Konzepte sind Nahwärmenetze. Durch sie wird es möglich, Wärme an einem zentralen Ort zu erzeugen und sie dann über ein Netzwerk isolierter Rohre an mehrere Gebäude zu liefern. Besonders wenn man dabei an erneuerbare Energiequellen wie Biomasse oder Solarenergie denkt oder auch an die Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen, wird das Potenzial dieser Netzwerke offensichtlich.

Aber es sind nicht nur die Nahwärmenetze, die das Interesse der Stadtplaner wecken. Große Solarprojekte, die von einer ganzen Nachbarschaft gemeinsam getragen werden, eröffnen ebenfalls neue Perspektiven. Anstelle von vielen kleinen Solaranlagen auf den Dächern einzelner Häuser könnten größere, gemeinschaftlich betriebene Anlagen den Wirkungsgrad deutlich erhöhen und gleichzeitig Kosteneinsparungen ermöglichen.

Durch die Integration verschiedener Technologien, etwa durch die Kombination von Solarpanels, Wärmepumpen und Energiespeichern, kann eine stetige und optimale Energieversorgung gewährleistet werden. Und dank der finanziellen Anreize, die das GEG für solche innovativen Ansätze bereitstellt, ist die Umsetzung nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

Ein weiterer Aspekt ist die Vernetzung und Digitalisierung im Energiebereich. Mit ihrer Hilfe lassen sich Energieerzeugung und -verbrauch in Echtzeit überwachen und steuern. Für die Bewohner bedeutet das nicht nur eine höhere Effizienz, sondern auch die Möglichkeit, ihren eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen und anzupassen.

Förderung und Unterstützung: Welche wesentlichen Förderprogramme und Unterstützungen rund um das GEG gibt es?

Das GEG bildet den aktuellen rechtlichen Rahmen für energetisches Bauen und Sanieren in Deutschland. Es vereint verschiedene Vorgängerregelungen und setzt somit die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht um. Um die ambitionierten Ziele des Gesetzes in der Praxis umzusetzen, bietet der Bund eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen an.

Förderprogramme

Der Staat erkennt die entscheidende Rolle erneuerbarer Energien und Energieeffizienz im Kampf gegen den Klimawandel an und hat dementsprechend eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt, um die Transformation des Gebäudesektors zu unterstützen. Der Bund fördert den Wechsel zu Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Damit soll auch Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen der Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen ermöglicht werden.

  • Die Grundförderung von 30%: Ab 2024 fördert der Bund den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit 30 Prozent der Kosten. Dies dient dazu, das Klima zu schützen und die Betriebskosten im Vergleich zu fossilen Heizsystemen stabil zu halten.
  • Der einkommensabhängige Bonus von 30%: Haushalte mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr können einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent in Anspruch nehmen.
  • Der Geschwindigkeitsbonus von 20%: Bis einschließlich 2028 erhalten diejenigen, die ihre alte fossile Heizung durch eine erneuerbare Energiequelle ersetzen, einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dies gilt insbesondere für den Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-Heizungen und Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Die Gesamtförderung von bis zu 70%: Während die verschiedenen Boni kombinierbar sind, darf die Gesamtförderung 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen. Dies bietet eine bedeutende finanzielle Unterstützung und macht Investitionen in erneuerbare Energien besonders attraktiv.
  • Der Schutz für Mieterinnen und Mieter: Die Kosten für den Heizungstausch sind für Mieter auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat gedeckelt, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten von der umweltfreundlichen Heizung profitieren.

Alle Maßnahmen zur Einführung neuer Heizsysteme werden durch das Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)" unterstützt. Interessenten können zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit wählen. Zusätzlich können sie über das Programm "Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW)" eine Energieberatung durch zertifizierte Experten in Anspruch nehmen. Für den Neubau von Gebäuden steht zudem das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau” des BMWSB zur Verfügung.

(Quelle: BMWK, weitere Informationen unter: energiewechsel.de/beg)

autarc: Aktueller stand zu Fördermöglichkeiten ab 2024 für neue Heizungen

Beratung

Die Umsetzung der Anforderungen des GEG kann für Bauherren und Eigentümer eine komplexe Angelegenheit darstellen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, gut informiert zu sein, um sowohl die Umweltauswirkungen zu minimieren als auch wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Energieagenturen und unabhängige Beratungsstellen: Diese Institutionen sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Anforderungen zu bieten. Sie haben Zugriff auf aktuelle Daten, Technologien und Best Practices im Bereich der Energieeffizienz.

Vor-Ort-Beratung durch Energieberater: Eine individuelle und situationsbezogene Beratung ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Energieberater besuchen das betreffende Gebäude, analysieren den aktuellen Zustand, identifizieren Schwachstellen und empfehlen gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Ihre Fachkenntnis ist oft auf spezielle Themen wie Dämmung, Heizsysteme oder Lüftungstechnik ausgerichtet.

Fördermöglichkeiten für Beratung: Es ist wichtig zu erwähnen, dass es auch staatliche Förderprogramme für solche Beratungsdienstleistungen gibt. Diese können dazu beitragen, die Kosten für die Inanspruchnahme von Expertenwissen zu reduzieren.

Planung und Umsetzung: Nach der Beratungsphase können die Empfehlungen in die Planungs- und Bauphase integriert werden. Mit einer fundierten Beratung im Rücken können Bauherren und Gebäudeeigentümer sicher sein, dass ihr Projekt nicht nur den GEG-Anforderungen entspricht, sondern auch langfristig wirtschaftliche und umweltfreundliche Vorteile bietet.

(Quelle: BMWK, alle Informationen unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/energieberatung-uebersicht.html)

[Updates] Alle wichtigen Änderungen hier:

Wichtig: Die in diesem Abschnitt bereitgestellten Informationen bezüglich der Änderungen durch das GEG 2023 und 2020 sind lediglich eine Zusammenfassung und dienen dem allgemeinen Verständnis. Die hier dargestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität und sind nicht als rechtlicher Rat oder bindende Interpretation zu verstehen. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originaltexte der jeweiligen Gesetze und Verordnungen. Bei Unklarheiten oder für detaillierte Informationen sollten Sie stets auf die Originalquellen zurückgreifen oder sich rechtlichen Rat einholen. Die hier genannten Informationen basieren auf den ausgewiesenen Quellen des BMWK und BMWSB. Jegliche Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte wird ausgeschlossen.

Wesentliche Änderungen durch das GEG 2023 sind:

  • Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten: Von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent.
  • Anpassung des vereinfachten Nachweisverfahrens gemäß Anlage 5 des GEG für Wohngebäude. Nicht aufgeführte Anlagenoptionen sind über das Referenzgebäudeverfahren umsetzbar, welches technologieoffen bleibt.
  • Primärenergiefaktor für Strom: Einführung eines Wertes von 1,2 (statt zuvor 1,8) für den nicht erneuerbaren Anteil beim Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen. Ziel ist die gerechtere Bewertung von Fernwärme aus Großwärmepumpen im Vergleich zu anderen Wärmequellen.
  • Streichung bestimmter Absätze in § 23 GEG: Die Absätze 2 und 3 wurden entfernt, da sie in der Praxis zu widersprüchlichen Ergebnissen führen konnten.
  • Anpassung der Regelung zu den Fördermaßnahmen gemäß § 91 GEG: Dies geschieht in Reaktion auf die Anhebung des Anforderungsniveaus.
  • Zeitlich begrenzte Erleichterung bis Ende 2024: Gilt für Gebäude, die zur Unterbringung geflüchteter Menschen durch die öffentliche Hand oder im öffentlichen Auftrag genutzt werden.

Wichtige Zeitangaben:

  • Inkrafttreten der Regelung zur zeitlich begrenzten Erleichterung: 29. Juli 2022.

(Quelle: BMWSB, alle Informationen unter: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html)

Wesentliche Neuerungen durch das GEG 2020:

  • Modellgebäudeverfahren: Einführung eines neuen Verfahrens zum Nachweis der energetischen Anforderungen bei Errichtung von Wohngebäuden.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Bei Neubau kann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien auch durch gebäudenah erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt werden.
  • Flexibilisierungsoptionen: Das GEG bietet Optionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards. Dies umfasst Anrechnungen von gebäudenah erzeugtem Strom und von gasförmiger Biomasse.
  • Primärenergiefaktoren: Direkte Regelung im GEG, steigert Transparenz für Bauherren und Eigentümer.
  • § 103 - Innovationsklausel (befristet):
  • Bis Ende 2023: Möglichkeit der Befreiung durch Behörden, um Anforderungen über ein Treibhausgasemissions-Begrenzungssystem zu erfüllen.
  • Bis Ende 2025: Möglichkeit zur gemeinsamen Erfüllung im Quartier für Änderungen an bestehenden Gebäuden.
  • Energieausweise: Beinhalten nun Informationen zu Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes.
  • Einschränkung von Öl- und Kohleheizungen: Ab 2026 gibt es Regelungen, die den Einbau neuer Ölheizungen und Kohleheizungen beschränken.
  • Energetische Beratung: Bei Verkauf oder größeren Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern ist diese Beratung obligatorisch.
  • Vollzugsregelungen: Einführung einer Erfüllungserklärung bei Neubauten und bei größeren Sanierungen im Gebäudebestand.

Wichtige Zeitangaben:

  • Ende 2023: Ende der Befristung für bestimmte Aspekte der Innovationsklausel.
  • Ende 2025: Ende der Befristung für gemeinsame Erfüllung im Quartier.
  • 2026: Beginn der Einschränkungen für den Einbau neuer Öl- und Kohleheizungen.

(Quelle: BMWSB, alle Informationen unter: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html)

Fazit

Das GEG markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Gebäudelandschaft in Deutschland. Als Bündelung bisheriger Regelungen zielt es darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden signifikant zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien konsequent zu fördern.

Während Neubauten durch das GEG auf einen höheren energetischen Standard ausgerichtet werden, insbesondere durch die Verankerung des Niedrigstenergiegebäude-Konzepts und die stärkere Integration erneuerbarer Energien, steht bei Bestandsgebäuden die energetische Sanierung im Mittelpunkt. Dabei legt das Gesetz einen besonderen Fokus auf den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Alternativen.

Das GEG wird durch eine Vielzahl von Neuerungen und staatlichen Förderprogrammen unterstützt, die sowohl innovative Ansätze im energieeffizienten Bauen als auch die Umsetzung der GEG-Anforderungen erleichtern sollen. Für Bauherren und Gebäudeeigentümer bieten zahlreiche Beratungsmöglichkeiten Orientierung und Unterstützung, um die neuen Herausforderungen erfolgreich zu meistern und so aktiv zum Klimaschutz und zur Energiewende in Deutschland beizutragen.

Disclaimer: Alle Angaben unter dem Vorbehalt von Änderungen.

Geschrieben von
Etienne-Noel Krause
Gründer

Etienne-Noel Krause ist einer der Gründer von autarc.

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