Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen im Einfamilienhaus?
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Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen und besonders für Einfamilienhäuser attraktiv. Mit der richtigen Förderung können hohe Anschaffungskosten deutlich reduziert werden. Erfahren Sie hier, welche Förderprogramme es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die maximale Förderung für Ihr Einfamilienhaus erhalten.
Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen im Einfamilienhaus?
Eigentümern eines Einfamilienhauses stehen der KfW-Zuschuss Nr. 458 und der KfW-Kredit Nr. 358, 359 als Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Details:
KfW-Zuschuss Nr. 458
Der KfW-Zuschuss Nr. 458 unterstützt Eigentümer von Einfamilienhäusern beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Gefördert werden unter anderem der Kauf und die Installation von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen. Die Förderung umfasst bis zu 70 % der Kosten. Maximal sind 30.000 Euro förderfähig, sodass Sie maximal 21.000 Euro erhalten.
Voraussetzungen sind, dass das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist und der Einbau der neuen Heizung mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden wird. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
KfW-Kredit Nr. 358, 359
Der KfW-Ergänzungskredit Nr. 358 und 359 bietet Eigentümern von Einfamilienhäusern die Möglichkeit, bereits bezuschusste energetische Sanierungsmaßnahmen, wie die Installation von Wärmepumpen, zusätzlich durch zinsgünstige Kredite zu finanzieren. Mit einer Kreditsumme von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abgedeckt werden.
Ihnen stehen folgende Konditionen zur Verfügung:
Der Kredit ist ausschließlich in Kombination mit einer zuvor bewilligten Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) verfügbar. Für Privatpersonen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € bietet der Ergänzungskredit Plus (Nr. 358) einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Damit Wärmepumpen förderfähig sind, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Diese gelten sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten und umfassen verschiedene Aspekte wie Effizienz, Technik und Installation.
Voraussetzungen für bestehende Gebäude
- Messgeräte: Ein Wärmemengenzähler ist erforderlich. Elektrische Wärmepumpen benötigen zusätzlich einen Stromzähler, gasbetriebene Wärmepumpen einen Gaszähler.
- Mindest-Jahresarbeitszahl:
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 3,8 (Wohngebäude), 4,0 (Nicht-Wohngebäude)
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
- Gasbetriebene Wärmepumpen: 1,25 (Wohngebäude), 1,3 (Nicht-Wohngebäude)
- Optimierung: Ein hydraulischer Abgleich sowie die Anpassung der Heizkurve sind notwendig.
- Sonderregelungen bei Erdsondenbohrungen: Der Abschluss einer Versicherung gegen Schäden und die Zertifizierung des Bohrunternehmens nach DVGW sind erforderlich.
Zusätzliche Anforderungen für Neubauten
- Höhere Effizienzwerte: Elektrische Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 erreichen, gasbetriebene Wärmepumpen eine von 1,5.
- Systemoptimierung: Es sind weitere Maßnahmen wie der Einsatz spezieller Technologien zur Minimierung des Stromverbrauchs erforderlich, besonders bei niedrigen Temperaturen.
- Qualitätsnachweis: Ein vertraglich geregelter Check der Wärmepumpe nach einem Jahr Betrieb ist notwendig.
- Heiztechnik: Der Einsatz von Flächenheizsystemen wie Fußbodenheizungen ist verpflichtend.
Wie beantrage ich die Förderungen?
Der Antrag für den KfW-Zuschuss Nr. 458 muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Beauftragen Sie zunächst einen Energieberater oder Fachbetrieb, der die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt. Anschließend schließen Sie einen Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab, sodass er nur bei Förderzusage gültig wird. Reichen Sie dann Ihren Antrag mit der BzA-ID online im KfW-Kundenportal ein. Nach der Zusage können Sie die Arbeiten durchführen, die innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein müssen. Reichen Sie abschließend alle Nachweise ein, damit Sie den Zuschuss erhalten.
Die Antragstellung für den KfW-Ergänzungskredit Nr. 358 und 359 erfolgt über einen Finanzierungspartner, wie beispielsweise Ihre Hausbank, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage.
Wie viel spare ich durch die Wärmepumpenförderung?
Durch die Wärmepumpenförderung sparen Sie bis zu 21.000 €. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die möglichen Ersparnisse anhand eines Beispiels – dafür nehmen wir die Nachrüstung einer Luftwärmepumpe in einem Einfamilienhaus an, die samt Installation 15.000 Euro kostet.
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