Förderung

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen im Einfamilienhaus?

Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen und besonders für Einfamilienhäuser attraktiv. Mit der richtigen Förderung können hohe Anschaffungskosten deutlich reduziert werden. Erfahren Sie hier, welche Förderprogramme es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die maximale Förderung für Ihr Einfamilienhaus erhalten.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Eigentümer von Einfamilienhäusern können den KfW-Zuschuss Nr. 458 und den KfW-Kredit Nr. 358, 359 beantragen.
  • Der KfW-Zuschuss Nr. 458 deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten beim Heizungstausch auf Wärmepumpen.
  • Der KfW-Kredit Nr. 358, 359 bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 120.000 € pro Wohneinheit für bereits bezuschusste Maßnahmen.
  • Voraussetzungen sind unter anderem ein hydraulischer Abgleich, die Optimierung der Heizkurve und Mindest-Effizienzwerte der Wärmepumpe.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, einschließlich der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) durch einen Fachbetrieb.

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen im Einfamilienhaus?

Eigentümern eines Einfamilienhauses stehen der KfW-Zuschuss Nr. 458 und der KfW-Kredit Nr. 358, 359 als Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Details:

Förderprogramm Förderkonditionen Voraussetzungen
KfW-Zuschuss Nr. 458 Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten Austausch alter Heizungen, Installation einer neuen klimafreundlichen Heizung
KfW-Kredit Nr. 358, 359 Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, zinsgünstige Konditionen Bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen, Nachweis über Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €

KfW-Zuschuss Nr. 458

Der KfW-Zuschuss Nr. 458 unterstützt Eigentümer von Einfamilienhäusern beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Gefördert werden unter anderem der Kauf und die Installation von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen. Die Förderung umfasst bis zu 70 % der Kosten. Maximal sind 30.000 Euro förderfähig, sodass Sie maximal 21.000 Euro erhalten.

Art der Förderung Fördersatz Bedingungen
Grundförderung 30 % Austausch einer alten Heizungsanlage durch eine moderne, klimafreundliche Wärmepumpe
Klimageschwindigkeits-Bonus 20 % Ersatz alter fossiler Heizungen (mind. 20 Jahre alt, z. B. Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung)
Einkommensabhängiger Bonus 30 % Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € (Nachweis durch Steuerbescheid erforderlich)
Effizienzbonus 5 % Einsatz natürlicher Kältemittel oder Nutzung besonders effizienter Energiequellen wie Geothermie

Voraussetzungen sind, dass das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist und der Einbau der neuen Heizung mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden wird. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.

KfW-Kredit Nr. 358, 359

Der KfW-Ergänzungskredit Nr. 358 und 359 bietet Eigentümern von Einfamilienhäusern die Möglichkeit, bereits bezuschusste energetische Sanierungsmaßnahmen, wie die Installation von Wärmepumpen, zusätzlich durch zinsgünstige Kredite zu finanzieren. Mit einer Kreditsumme von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abgedeckt werden.

Ihnen stehen folgende Konditionen zur Verfügung:

Kreditnummer Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Sollzins (effektiv)
Ergänzungskredit 358 4 bis 5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 0,01 % (effektiv: 0,01 %)
Ergänzungskredit 358 6 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 0,56 % (effektiv: 0,56 %)
Ergänzungskredit 358 11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,66 % (effektiv: 1,67 %)
Ergänzungskredit 358 26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 1,83 % (effektiv: 1,85 %)
Ergänzungskredit 359 4 bis 5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 3,44 % (effektiv: 3,50 %)
Ergänzungskredit 359 6 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 3,61 % (effektiv: 3,67 %)
Ergänzungskredit 359 11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 3,75 % (effektiv: 3,82 %)
Ergänzungskredit 359 26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 3,78 % (effektiv: 3,85 %)

Der Kredit ist ausschließlich in Kombination mit einer zuvor bewilligten Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) verfügbar. Für Privatpersonen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € bietet der Ergänzungskredit Plus (Nr. 358) einen zusätzlichen Zinsvorteil.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Damit Wärmepumpen förderfähig sind, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Diese gelten sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten und umfassen verschiedene Aspekte wie Effizienz, Technik und Installation.

Voraussetzungen für bestehende Gebäude

  • Messgeräte: Ein Wärmemengenzähler ist erforderlich. Elektrische Wärmepumpen benötigen zusätzlich einen Stromzähler, gasbetriebene Wärmepumpen einen Gaszähler.
  • Mindest-Jahresarbeitszahl:
    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 3,8 (Wohngebäude), 4,0 (Nicht-Wohngebäude)
    • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
    • Gasbetriebene Wärmepumpen: 1,25 (Wohngebäude), 1,3 (Nicht-Wohngebäude)
  • Optimierung: Ein hydraulischer Abgleich sowie die Anpassung der Heizkurve sind notwendig.
  • Sonderregelungen bei Erdsondenbohrungen: Der Abschluss einer Versicherung gegen Schäden und die Zertifizierung des Bohrunternehmens nach DVGW sind erforderlich.

Zusätzliche Anforderungen für Neubauten

  • Höhere Effizienzwerte: Elektrische Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 erreichen, gasbetriebene Wärmepumpen eine von 1,5.
  • Systemoptimierung: Es sind weitere Maßnahmen wie der Einsatz spezieller Technologien zur Minimierung des Stromverbrauchs erforderlich, besonders bei niedrigen Temperaturen.
  • Qualitätsnachweis: Ein vertraglich geregelter Check der Wärmepumpe nach einem Jahr Betrieb ist notwendig.
  • Heiztechnik: Der Einsatz von Flächenheizsystemen wie Fußbodenheizungen ist verpflichtend.

Wie beantrage ich die Förderungen?

Der Antrag für den KfW-Zuschuss Nr. 458 muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Beauftragen Sie zunächst einen Energieberater oder Fachbetrieb, der die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt. Anschließend schließen Sie einen Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab, sodass er nur bei Förderzusage gültig wird. Reichen Sie dann Ihren Antrag mit der BzA-ID online im KfW-Kundenportal ein. Nach der Zusage können Sie die Arbeiten durchführen, die innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein müssen. Reichen Sie abschließend alle Nachweise ein, damit Sie den Zuschuss erhalten.

Die Antragstellung für den KfW-Ergänzungskredit Nr. 358 und 359 erfolgt über einen Finanzierungspartner, wie beispielsweise Ihre Hausbank, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage.

Wie viel spare ich durch die Wärmepumpenförderung?

Durch die Wärmepumpenförderung sparen Sie bis zu 21.000 €. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die möglichen Ersparnisse anhand eines Beispiels – dafür nehmen wir die Nachrüstung einer Luftwärmepumpe in einem Einfamilienhaus an, die samt Installation 15.000 Euro kostet.

Szenario Fördersatz Förderbetrag Restkosten
Grundförderung 30 % 4.500 € 10.500 €
Grundförderung + Effizienzbonus 35 % 5.250 € 9.750 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeits-Bonus 50 % 7.500 € 7.500 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeits-Bonus + Effizienzbonus 55 % 8.250 € 6.750 €
Grundförderung + Einkommensbonus 60 % 9.000 € 6.000 €
Grundförderung + Einkommensbonus + Klimageschwindigkeits-Bonus 70 % 10.500 € 4.500 €

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Geschrieben von
Stefano Fonseca
Freelancer

Stefano Fonseca ist Ingenieur für Energie und Umwelt mit über sechs Jahren Erfahrung in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Er kombiniert technisches Fachwissen mit einer Leidenschaft für verständliche Kommunikation. Seit mehr als fünf Jahren schreibt er als freiberuflicher Redakteur über erneuerbare Energien und nachhaltiges Wohnen, insbesondere über Photovoltaik und Wärmepumpen.

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