hydraulischer Abgleich

Warum ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Heizungsanlagen arbeiten oft ineffizient, doch eine entscheidende Maßnahme kann das ändern – und ist in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Erfahren Sie die gesetzlichen Vorgaben und Hintergründe des hydraulischen Abgleichs.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Der hydraulische Abgleich sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und reduziert den Energieverbrauch sowie die CO₂-Emissionen.
  • In Neubauten ist der hydraulische Abgleich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend.
  • Bei geförderten Maßnahmen wie der Heizungsmodernisierung oder dem Einbau einer Wärmepumpe ist der Abgleich ebenfalls Pflicht.
  • Die Einhaltung wird durch Fachunternehmen dokumentiert und vom Energieberater oder Förderinstitut überprüft.
  • Ohne hydraulischen Abgleich drohen höhere Heizkosten, ineffiziente Anlagen und der Verlust von Fördermitteln.
  • Der Abgleich darf nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden, insbesondere wenn das Verfahren B vorgeschrieben ist.
  • Ein hydraulischer Abgleich ist einmalig ausreichend, sollte jedoch nach Umbauten oder Modernisierungen erneut erfolgen.

Warum ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich soll die Energieeffizienz von Heizungsanlagen sicherstellen. Im Rahmen der Wärmewende soll es den Energieverbrauch und gleichzeitig den CO2 -Ausstoß reduzieren. Zudem schützt der Abgleich Verbraucher vor unangenehmen Folgen wie ungleichmäßig beheizten Räumen und überhöhten Heizkosten.

Ohne hydraulischen Abgleich arbeiten Heizungsanlagen oft ineffizient, da einige Heizkörper zu viel und andere zu wenig Heizwasser erhalten. Das führt zu unnötigen Energieverlusten, höheren Kosten und einer schlechten Umweltbilanz.

Wann ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Der hydraulische Abgleich ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn er zur Einhaltung der Energieeffizienzstandards oder im Rahmen von Förderprogrammen erforderlich ist.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Durchführung des Abgleichs für Neubauten verpflichtend macht. Ebenso verlangt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den hydraulischen Abgleich, z. B. wenn Fördermittel für Heizungsmodernisierungen in Anspruch genommen werden.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht:

Situation Pflicht? Begründung
Neubau Ja GEG §14: Energieeffizienz-Vorgaben
Heizungsmodernisierung mit Förderung Ja BEG-Anforderungen
Sanierung mit Förderungen Ja BEG: Verbesserung der Energieeffizienz
Große Wohnanlagen oder Gewerbegebäude Ja/Empfohlen Energieeffizienzanforderungen
Austausch der Heizungsanlage (ohne Förderung) Nein, aber empfohlen Effizienz und Kostenoptimierung
Einbau einer Wärmepumpe Ja (mit Förderung) BEG-Anforderungen
Einbau neuer Heizkörper oder Ventile Nein, aber empfohlen Gleichmäßige Wärmeverteilung
Altbau ohne Förderung Nein Keine gesetzliche Vorschrift
Bestandsanlagen mit Ineffizienz Nein, aber empfohlen Höhere Effizienz und Komfort

Was passiert, wenn der Abgleich nicht durchgeführt wird?

Wird der hydraulische Abgleich in einem Neubau nicht durchgeführt, verstößt dies gegen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das kann rechtliche Konsequenzen haben. Theoretisch drohen Bußgelder, wenn die Energieeffizienzanforderungen nicht eingehalten werden, da der hydraulische Abgleich ein wesentlicher Bestandteil davon ist.

Bei geförderten Maßnahmen können Fördermittel verwehrt oder zurückgefordert werden, wenn der Abgleich nicht nachgewiesen wird.

Wie wird die Einhaltung überprüft?

Die Einhaltung des hydraulischen Abgleichs wird durch das ausführende Fachunternehmen dokumentiert und bestätigt. Bei geförderten Maßnahmen kontrollieren Institutionen wie die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), ob die vorgeschriebenen Nachweise eingereicht wurden. Dazu gehören die Berechnungen, die Dokumentation der Einstellungen und die Fachunternehmererklärung.

In Neubauten wird die Einhaltung häufig durch Bauabnahmen oder Energieberater kontrolliert. Fehlt der Nachweis, können zusätzliche Kosten für die Nachrüstung entstehen.

Wer darf den hydraulischen Abgleich durchführen?

Der hydraulische Abgleich darf ausschließlich von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Fachleute verfügen über die notwendigen technischen Kenntnisse und Messgeräte, um den Abgleich präzise durchzuführen. Für die Beantragung von Fördermitteln ist eine fachgerechte Durchführung zwingend erforderlich, da eine vollständige Dokumentation und Nachweise verlangt werden. Eigenständige Versuche ohne Fachwissen können die Effizienz der Anlage verschlechtern und Fördermittel ausschließen.

Darf ich den hydraulischen Abgleich also nicht selbst durchführen?

Ob Sie einen hydraulischen Abgleich selbst durchführen dürfen, hängt vom Anwendungsfall ab. Denn hier stehen die Verfahren A und B zur Verfügung.

  • Das vereinfachte Verfahren A kann in kleineren Anlagen wie Einfamilienhäusern theoretisch selbst durchgeführt werden, ist jedoch ungenau und wird bei Fördermaßnahmen nicht akzeptiert.
  • Das präzisere Verfahren B erfordert Fachwissen, spezielle Messgeräte und darf nur von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Es ist bei Neubauten und Förderungen verpflichtend. Für zuverlässige Ergebnisse empfiehlt sich stets die Beauftragung eines Fachbetriebs.

Wie oft ist der hydraulische Abgleich notwendig?

Ein hydraulischer Abgleich ist in der Regel nur einmal erforderlich, sofern keine Änderungen an der Heizungsanlage vorgenommen werden. Nach größeren Umbauten, wie dem Austausch von Heizkörpern, der Installation einer Wärmepumpe oder einer Sanierung der Dämmung, sollte der Abgleich erneut durchgeführt werden. Regelmäßige Wartungen der Heizungsanlage erlauben die Überprüfung der Einstellungen und bei Bedarf ihre Anpassung.

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Geschrieben von
Stefano Fonseca
Freelancer

Stefano Fonseca ist Ingenieur für Energie und Umwelt mit über sechs Jahren Erfahrung in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Er kombiniert technisches Fachwissen mit einer Leidenschaft für verständliche Kommunikation. Seit mehr als fünf Jahren schreibt er als freiberuflicher Redakteur über erneuerbare Energien und nachhaltiges Wohnen, insbesondere über Photovoltaik und Wärmepumpen.

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