Förderung

Welche Förderung gibt es für den hydraulischen Abgleich? (2025)

Optimierte Heizkosten und ein Beitrag zum Klimaschutz – klingt nach einer großen Investition? Nicht unbedingt. Die Heizungsoptimierung macht Ihre Heizung effizienter und wird gleichzeitig finanziell unterstützt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die Förderung beantragen können.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Der hydraulische Abgleich wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch das BAFA gefördert.
  • Die Förderung umfasst 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 %, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt.
  • Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, können jedoch auf 60.000 Euro erhöht werden.
  • Voraussetzungen sind unter anderem eine Heizungsanlage, die älter als zwei, aber nicht älter als zwanzig Jahre ist, und der Nachweis des Abgleichs durch ein Fachunternehmen.
  • Der Antrag erfordert Angebote, eine technische Projektbeschreibung, die Anmeldung im BAFA-Portal und einen Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme.

Welche Förderung gibt es für den hydraulischen Abgleich?

Der hydraulische Abgleich Ihrer Heizungsanlage wird durch die BEG unterstützt. Es gibt eine Förderung durch das BAFA im Rahmen der Heizungsoptimierung. Diese staatliche Unterstützung zielt auf die Effizienzsteigerung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden. Sie ist Teil der bundesweiten Wärmewende zur Reduzierung von Energieverbrauch und Emissionen Richtung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

Was wird gefördert?

Neben dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und Einstellung der Heizkurve werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Austausch von Heizungspumpen und Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung.
  • Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen.
  • Dämmung von Rohrleitungen.
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern.
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
  • Systeme auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs.
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Staubemissionen bei Feuerungsanlagen für feste Biomasse (z. B. elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für den hydraulischen Abgleich beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Bei Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen liegt der Fördersatz bei 50 %. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % ist möglich, wenn die Maßnahme Teil eines iSFP (individuellen Sanierungsfahrplans) ist.

Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit auf 30.000 Euro begrenzt, können aber unter bestimmten Voraussetzungen auf 60.000 Euro erhöht werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto.

Förderung Details
Fördersatz für hydraulischen Abgleich 15 % der förderfähigen Kosten
Fördersatz für Emissionsminderung bei Biomasseheizungen 50 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus (zusätzlich) 5 % zusätzlich
Höchstgrenze förderfähige Kosten pro Wohneinheit 30.000 Euro
Erhöhte Höchstgrenze pro Wohneinheit (mit iSFP-Bonus) 60.000 Euro
Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Förderung für den hydraulischen Abgleich setzt folgende Voraussetzungen voraus:

  • Alter der Heizungsanlage: Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre, aber nicht älter als zwanzig Jahre sein (bei Anlagen mit fossilen Brennstoffen).
  • Nachweis des hydraulischen Abgleichs: Bei wassergeführten Heizsystemen ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß dem Formular der VdZ-Wirtschaftsvereinigung erforderlich.
  • Luftheizende Systeme: Luftvolumenströme müssen gemäß den berechneten Einstellwerten in der Fachunternehmererklärung bestätigt werden.
  • Einbindung eines Experten: Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) oder ein Fachunternehmen muss die Maßnahme durchführen.
  • Weitere Anforderungen: Einhaltung der Richtlinien und technischen Mindeststandards, wie im allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung festgelegt.

Wie stelle ich den Antrag?

  1. Einholung von Angeboten: Angebote von Fachunternehmen einholen und einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Anschließend einen Vertrag mit auflösender Bedingung (z. B. bei Ablehnung des Antrags) abschließen.
  2. Beauftragung der technischen Projektbeschreibung (TPB): Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt die TPB. Die TPB-ID ist für die Antragstellung erforderlich und maximal 2 Monate gültig.
  3. Antrag stellen: Anmeldung im BAFA-Portal und Ausfüllen des Online-Antragsformulars. Danach müssen Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen, z. B. das „Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung“.
  4. Umsetzung der Maßnahme: Nach Erhalt des positiven Bescheids können Sie die Maßnahmen umsetzen. Beginn der Arbeiten darf erst nach Antragstellung stattfinden, sonst erhalten Sie keinen Zuschuss.
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises: Nach Abschluss der Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser wird durch das Fachunternehmen oder den Energieeffizienz-Experten eingereicht.
  6. Prüfung und Auszahlung: Das BAFA prüft die Unterlagen und zahlt den Förderbetrag nach erfolgreicher Prüfung aus.

Was kostet ein hydraulischer Abgleich und was spare ich?

Ein hydraulischer Abgleich kostet in der Regel zwischen 600 und 1.200 Euro, abhängig von der Größe der Heizungsanlage und dem Umfang der Arbeiten. Für ein Einfamilienhaus betragen die Kosten beispielsweise 1.000 Euro. Mit einem Zuschuss von 15 % durch das BAFA, also 150 Euro, reduziert sich der Eigenanteil auf 850 Euro. Durch diese Maßnahme können Sie zudem bis zu 10 % an Heizkosten pro Jahr sparen. Das macht den Abgleich langfristig besonders wirtschaftlich.

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Geschrieben von
Stefano Fonseca
Freelancer

Stefano Fonseca ist Ingenieur für Energie und Umwelt mit über sechs Jahren Erfahrung in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Er kombiniert technisches Fachwissen mit einer Leidenschaft für verständliche Kommunikation. Seit mehr als fünf Jahren schreibt er als freiberuflicher Redakteur über erneuerbare Energien und nachhaltiges Wohnen, insbesondere über Photovoltaik und Wärmepumpen.

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