Neuer Abgrenzungsleitfaden: Wer darf Photovoltaikanlagen installieren?

Die jüngste Änderung im Abgrenzungsleitfaden für E-Handwerke schafft Klarheit: Dachdecker übernehmen die Montage von Photovoltaikanlagen auf dem Dach, Elektriker bleiben für die elektrische Installation zuständig. Was bedeutet das konkret für Sie als Anlagenbetreiber oder Handwerker? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Zuständigkeiten bei der PV-Montage.
Was ist der Abgrenzungsleitfaden für E-Handwerke?
Der Abgrenzungsleitfaden für E-Handwerke regelt eindeutig, welche Arbeiten Elektriker und Dachdecker bei der Installation von Photovoltaikanlagen übernehmen dürfen. Er legt fest, wer für die mechanische Montage auf dem Dach und wer für die elektrischen Anschlüsse verantwortlich ist. Dadurch sollen Missverständnisse und Konflikte zwischen beiden Gewerken vermieden werden.
Welche Änderungen werden im Abgrenzungsleitfaden vorgenommen?
Neu im Abgrenzungsleitfaden ist, dass der bisherige Passus gestrichen wird, wonach die reine Montage von Photovoltaik-Anlagen (PV) ohne Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion als „kein Gewerbe der Handwerksordnung“ eingestuft wurde. Bisher galt die reine PV-Montage somit als „Minderhandwerk“, das ohne Qualifikationsnachweis ausgeführt werden durfte.
Diese vorherige Einstufung führte dazu, dass viele Montagearbeiten von Betrieben ohne nachgewiesene handwerkliche Qualifikation erledigt wurden. Dadurch entstanden Qualitätsmängel und Sicherheitsprobleme bei der Installation von Solaranlagen.
Wie wirkt sich die Änderung auf die Installation von Solaranlagen aus?
Durch die neue Regelung entfällt nun die Möglichkeit, des Angebots von PV-Montagen ohne entsprechenden Qualifikationsnachweis. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass künftig nur qualifizierte Fachkräfte Montagearbeiten an PV-Anlagen übernehmen. Diese Entscheidung soll die Qualität der Installation deutlich erhöhen und potenzielle Risiken für Gebäudeeigentümer minimieren.
Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Dachdeckern und Elektrikern klarer geregelt. Dachdecker übernehmen alle Montagearbeiten auf dem Dach, Elektriker kümmern sich weiterhin um die elektrischen Komponenten der PV-Anlage.
Wer darf nun Photovoltaikanlagen installieren – Elektriker oder Dachdecker?
Photovoltaikanlagen dürfen weiterhin sowohl Dachdecker als auch Elektriker installieren, jedoch jeweils nur in ihrem klar definierten Aufgabenbereich.
- Dachdecker sind künftig eindeutig für die mechanische Montage der Solarmodule auf dem Dach sowie die Integration und Abdichtung zuständig.
- Elektriker übernehmen ausschließlich die elektrischen Arbeiten, darunter Verkabelung, Installation von Wechselrichtern und Batteriespeichern sowie den Anschluss an das Stromnetz.
Beide Gewerke ergänzen sich somit bei der Installation der Photovoltaikanlage. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Zuständigkeit:
Wie wirkt sich die Änderung auf die Installation von Solaranlagen aus?
Die neue Zuordnung der PV-Montage zum Dachdeckerhandwerk schafft klare Vorteile für Hauseigentümer und sorgt dafür, dass Ihre Photovoltaikanlage langfristig sicher, zuverlässig und effizient arbeitet.
- Frühzeitige Prüfung der Dachstatik: Dachdecker prüfen bereits vor der Montage, ob das Dach die zusätzlichen Lasten durch Solarmodule tragen kann. So vermeiden Sie, dass eine bereits installierte Photovoltaikanlage später demontiert werden muss, weil das Dach nicht ausreichend tragfähig ist.
- Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden: Qualifizierte Dachdecker befestigen die PV-Module fachgerecht und stimmen Befestigungssysteme exakt auf die vorhandene Dacheindeckung ab. Dadurch verhindern Sie Schäden an den Dachziegeln und ein späteres Eindringen von Feuchtigkeit.
- Schutz vor Sturmschäden: Dachdecker installieren PV-Module fachgerecht mit Sturmklammern und sichern sie gegen Windsog. So stellen Sie sicher, dass die Anlage auch bei extremen Wetterbedingungen fest und sicher auf dem Dach bleibt.
- Bauphysikalische Kompetenz: Dachdecker beurteilen den baulichen Zustand des Daches und erkennen, ob vor der PV-Montage zusätzliche Sanierungsarbeiten nötig sind. Dadurch sparen Sie Kosten und vermeiden doppelte Arbeitsschritte.
- Klare Haftungssituation: Durch die klare Zuordnung zur Kompetenz der Dachdecker ist im Schadensfall eindeutig geregelt, wer haftet. Für Sie bedeutet das weniger rechtliche Unsicherheit und geringeres Risiko.
- Langfristige Qualitätssicherung: Durch die Qualifikationspflicht steigt die Installationsqualität dauerhaft. Sie profitieren langfristig von einer sichereren Anlage, weniger Reparaturen und höheren Erträgen.
Entstehen durch die Änderung höhere Kosten?
Durch die Änderung entstehen für Sie in der Regel keine höheren Kosten. Zwar sind künftig nur qualifizierte Dachdecker für die Montage zugelassen, wodurch kurzfristig höhere Montagepreise denkbar wären. Allerdings vermeiden Sie langfristig Folgekosten, da Montagefehler und Schäden durch unsachgemäße Installation entfallen. Außerdem spart die klare Aufgabentrennung zwischen Dachdeckern und Elektrikern Zeit und verhindert kostspielige Nacharbeiten. Insgesamt profitieren Sie daher finanziell von einer fachgerechten und langlebigen Installation.
Müssen bestehende Anlagen nachgeprüft werden?
Bestehende Anlagen müssen aufgrund der neuen Regelung nicht nachgeprüft oder nachgerüstet werden. Die Änderung im Abgrenzungsleitfaden betrifft ausschließlich Neuinstallationen. Ihre vorhandene Photovoltaikanlage genießt Bestandsschutz und bleibt unverändert in Betrieb. Nur bei künftigen Erweiterungen oder Umbauten gelten dann die neuen Anforderungen.