Was ist die KfW-Förderung 458?

Wenn Sie über einen Heizungstausch nachdenken, könnte der KfW-Zuschuss 458 genau das Richtige für Sie sein. Diese Förderung unterstützt Sie finanziell und trägt gleichzeitig zur Senkung des CO₂-Ausstoßes Ihres Hauses. Erfahren Sie, was hinter dieser Heizungsförderung für Privatpersonen steckt und wie Sie davon profitieren können.
Was ist die KfW-Förderung 458?
Die KfW-Förderung 458 ist ein Zuschuss, der im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angeboten wird. Sie richtet sich an Privatpersonen, die eine alte Heizungsanlage durch eine neue, klimafreundliche Heizung ersetzen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz realisieren möchten.
Was wird gefördert?
- Installation von Heizsystemen: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und wasserstofffähige Heizungen.
- Planungs- und Beratungskosten: Fachplanung und Baubegleitung durch Energieexperten.
- Ergänzende Maßnahmen: Akustische Planung und Umfeldmaßnahmen.
Nicht förderfähig sind:
- Eigenbau- oder Prototypenanlagen.
- Gebrauchte Heizsysteme.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, die Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien sind.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss im Rahmen der KfW-Förderung 458 kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen. Für ein Einfamilienhaus werden förderfähige Kosten bis maximal 30.000 Euro berücksichtigt, wodurch ein Zuschuss von bis zu 21.000 Euro möglich ist. Für Mehrfamilienhäuser richtet sich die maximale Fördersumme nach der Anzahl der Wohneinheiten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Damit Sie den KfW-Zuschuss 458 erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
- Die Förderung ist ausschließlich für bestehende Wohngebäude verfügbar, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
- Der Einbau der neuen Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des Heizsystems verbunden. Dazu gehören die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs oder Anpassung der Luftvolumenströme, sodass eine effiziente und gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude gewährleistet ist.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt in fünf Schritten:
- Experten beauftragen: Bevor der Antrag gestellt werden kann, muss ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen beauftragt werden. Diese erstellen eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA), die die förderfähigen Gesamtkosten und die Einhaltung der technischen Anforderungen dokumentiert. Nur Experten aus der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder zertifizierte Fachunternehmen sind zulässig.
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist notwendig. Diese Bedingung stellt sicher, dass der Vertrag erst nach der Förderzusage wirksam wird. Aus dem Vertrag muss das geplante Umsetzungsdatum der Maßnahme hervorgehen, das im Bewilligungszeitraum liegen muss.
- Registrieren und Zuschuss beantragen: Die Antragstellung erfolgt online im KfW-Kundenportal "Meine KfW". Dafür wird die BzA-ID benötigt, die vom beauftragten Experten ausgestellt wird. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten eingereicht wird, da sonst keine Förderung möglich ist.
- Vorhaben umsetzen: Nach der Zusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die Fertigstellung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten stellt der beauftragte Experte eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) aus, die als Nachweis für die korrekte Umsetzung dient.
- Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Abschließend müssen alle relevanten Nachweise im KfW-Kundenportal hochgeladen werden, darunter die BnD, Rechnungen und ggf. weitere Dokumente (z. B. für Bonusförderungen). Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die KfW-Förderung 458 kann mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei gilt jedoch eine maximale Gesamtförderung von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Beachten Sie, dass für dieselben förderfähigen Kosten nur ein Antrag entweder bei der KfW oder beim BAFA gestellt werden kann. Allerdings können Zuschüsse der KfW mit Ergänzungskrediten wie dem KfW-Kredit 358, 359 kombiniert werden.
Ist ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung erlaubt?
Ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung ist nicht erlaubt. Der Antrag für die KfW-Förderung 458 muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines verbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung wirksam wird. Diese Regelung stellt sicher, dass die Maßnahme die Förderkriterien erfüllt und der Zuschuss gewährt werden kann.
Welche Heizsysteme sind förderfähig?
Gefördert werden solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen. Auch innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien sind förderfähig, wenn sie die Effizienz- und Umweltanforderungen erfüllen.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Bestätigung nach Durchführung?
Die Bearbeitung der Bestätigung nach Durchführung kann in vielen Fällen direkt abgeschlossen werden, sodass die Entscheidung sofort im Kundenportal „Meine KfW“ einsehbar ist. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang der Bestätigung eine Rückmeldung. In jedem Fall werden Sie per E-Mail informiert.
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