Energieberatung

Was ist ein Energieausweis? Einfach erklärt!

Energieeffizienz spielt zunehmend eine zentrale Rolle im Gebäudesektor. Ein wichtiges Dokument dabei ist der Energieausweis, der seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch welche Bedeutung hat er eigentlich, und warum ist er unverzichtbar? Das erfahren Sie hier.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis auf Basis von Heizkostenabrechnungen und den Bedarfsausweis mit detaillierter Analyse des Gebäudes.
  • Wichtige Inhalte sind Energiekennwerte, Effizienzklassen und Empfehlungen zur energetischen Sanierung.
  • Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig und wird von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern oder Architekten ausgestellt.
  • Die Erstellung eines Energieausweises kostet je nach Art zwischen 50 und 500 Euro.
  • Ohne Energieausweis drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro bei Pflichtverletzung.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt. Es dient als Orientierungshilfe für Eigentümer, Mieter oder Käufer. Die Grundlage für den Energieausweis bilden die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Es gibt zwei Varianten: den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Energieverbrauch basiert, und den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf berechnet.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Alle Gebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden, benötigen einen Energieausweis. Eigentümer, Vermieter und Verkäufer sind gesetzlich zum Vorlegen eines gültigen Energieausweises verpflichtet.

Zum Beispiel ist in folgenden Fällen ein Energieausweis notwendig:

  • Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung,
  • Vermietung von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus,
  • Verpachtung eines Gewerbegebäudes,
  • Neubauten vor der Erstvermietung oder dem Erstverkauf,
  • Veröffentlichung von Immobilienanzeigen, die Energiekennwerte enthalten müssen.

Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit sehr geringer Nutzfläche, wie zum Beispiel Gartenhäuser.

Welche Informationen enthält der Energieausweis?

Der Energieausweis liefert eine kompakte Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Er informiert über zentrale Kennwerte wie Energieeffizienzklassen, den Primär- und Endenergiebedarf sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Der Ausweis gliedert sich in drei Teile, die unterschiedliche Informationen enthalten:

Seite 1: Allgemeine Angaben

Die erste Seite enthält grundlegende Informationen zum Gebäude:

  • Adresse, Baujahr und Anzahl der Wohnungen.
  • Angaben zur Anlagentechnik, beispielsweise Heizung oder Lüftung.
  • Hinweise auf die Nutzung erneuerbarer Energien und eine mögliche Inspektionspflicht für Klimaanlagen.

Außerdem wird hier festgelegt, ob es sich um einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Energieausweis handelt.

Seite 2: Energiewerte und Treibhausgasemissionen

Auf der zweiten Seite sind die detaillierten Kennwerte des Gebäudes aufgeführt:

  • Primärenergiebedarf: Dieser zeigt den Gesamtenergiebedarf, einschließlich der Verluste bei der Erzeugung und Verteilung.
  • Endenergiebedarf: Er beschreibt den Energieverbrauch, der direkt im Gebäude genutzt wird, z. B. für Heizung oder Warmwasser.
  • Treibhausgasemissionen: Diese zeigen, wie stark das Gebäude das Klima belastet.

Bei Verbrauchsausweisen bleibt diese Seite ungenutzt.

Energieausweis für Wohngebäude

Quelle: Verbraucherzentrale

Seite 3: Kennwerte für den Energieverbrauch (nur Verbrauchsausweis)

Die dritte Seite zeigt den gemessenen jährlichen Energieverbrauch:

  • Verbrauchswerte werden in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben.
  • Ein Bandtacho veranschaulicht die Energieeffizienzklasse (A+ bis H), wobei höhere Werte eine schlechtere Energieeffizienz bedeuten.

Energieausweis Beispiel Seite 3

Quelle: Verbraucherzentrale

Seite 4: Empfehlungen zur energetischen Sanierung

Auf der vierten Seite des Energieausweises finden Hausbesitzer Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Empfehlungen umfassen Maßnahmen wie:

  • Verbesserung der Wärmedämmung an Dach, Wänden oder Fenstern.
  • Austausch alter Heizungsanlagen durch energieeffiziente Systeme.
  • Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solaranlagen oder Wärmepumpen.

Sollte das Gebäude bereits umfassend saniert sein, wird dies im Energieausweis entsprechend vermerkt, und es werden keine weiteren Empfehlungen gegeben.

Wichtiger Hinweis: Der Energieausweis verpflichtet nicht zur Umsetzung der Sanierungsvorschläge. Dennoch kann eine energetische Sanierung Heizkosten senken und den Immobilienwert steigern. Eine Energieberatung, z. B. bei der Verbraucherzentrale, hilft bei der Planung.

Seite 5: Erläuterungen und Berechnungsverfahren

Die fünfte Seite bietet zusätzliche Informationen:

  • Erklärung der im Energieausweis verwendeten Kennwerte und Fachbegriffe.
  • Detaillierte Angaben zu den Berechnungsverfahren für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise.
  • Hinweise zu den rechtlichen Anforderungen und zur Gültigkeit des Ausweises.

Gültigkeit und Kontrolle des Energieausweises

Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Seit 2014 enthalten sie eine Registriernummer, die stichprobenartige Kontrollen durch Behörden ermöglicht. Sie soll die Qualität der Ausweise sicherstellen.

Ausstellende Personen müssen Kopien zwei Jahre aufbewahren. Kontrollen umfassen Eingabedaten und Ergebnisse. Vor-Ort-Begehungen sind nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich.

Wie wird ein Energieausweis erstellt?

Der Prozess umfasst mehrere Schritte:

  • Datenaufnahme:
    • Sammlung von Gebäudeinformationen, wie Baujahr, Heizungsanlage, Fenster und Dämmung.
    • Erfassung von Verbrauchsdaten (bei Verbrauchsausweis) oder Gebäudedetails für eine Berechnung (bei Bedarfsausweis).
  • Berechnung:
    • Beim Bedarfsausweis werden die Energiekennwerte basierend auf Bauplänen und technischen Daten des Gebäudes berechnet.
    • Beim Verbrauchsausweis dienen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre als Grundlage.
  • Erstellung des Ausweises:
    • Zusammenstellung aller Daten in einem standardisierten Format.
    • Vergabe einer Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

Zur Erstellung eines Energieausweises braucht es:

  • Baupläne, falls vorhanden.
  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
  • Angaben zu Sanierungen oder Modernisierungen.

Warum ist der Energieausweis wichtig?

Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Er bietet klare Vorteile:

  • Für Eigentümer:
    • Erfüllt gesetzliche Vorgaben.
    • Hebt den energetischen Standard hervor.
    • Unterstützt die Wertsteigerung durch gezielte Sanierungen.
  • Für Mieter und Käufer:
    • Erleichtert den Vergleich von Immobilien.
    • Liefert verlässliche Informationen zu Energieverbrauch und -kosten.
    • Unterstützt bei der Auswahl energieeffizienter Gebäude.

Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die realistische Abschätzung des Energieverbrauchs und der Energiekosten einer Immobilie möglich ist. Hier eine Übersicht der jährlichen Energiekosten basierend auf einem Energiepreis von 0,10 €/kWh:

Energieeffizienzklasse Energiebedarf Jährliche Energiekosten (bei 100 m² Wohnfläche)
A+ unter 30 kWh/(m²a) bis zu 300 €
A 30 bis unter 50 kWh/(m²a) 300 bis 500 €
B 50 bis unter 75 kWh/(m²a) 500 bis 750 €
C 75 bis unter 100 kWh/(m²a) 750 bis 1.000 €
D 100 bis unter 130 kWh/(m²a) 1.000 bis 1.300 €
E 130 bis unter 160 kWh/(m²a) 1.300 bis 1.600 €
F 160 bis unter 200 kWh/(m²a) 1.600 bis 2.000 €
G 200 bis unter 250 kWh/(m²a) 2.000 bis 2.500 €
H über 250 kWh/(m²a) über 2.500 €

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus kostet je nach Art zwischen 50 und 500 Euro. Ein Verbrauchsausweis kostet in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Der Preis eines Bedarfsausweises liegt zwischen 300 und 500 Euro. Die Kosten des Bedarfsausweises sind höher, da eine umfassende Berechnung des Energiebedarfs durchgeführt wird.

Werden die Kosten gefördert?

Für die Erstellung eines Energieausweises gibt es in einigen Fällen Fördermöglichkeiten. Die Verbraucherzentrale bietet beispielsweise Energieberatungen an, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Dabei erhalten Eigentümer eine detaillierte Beratung, die oft den Energieausweis umfasst oder darauf aufbaut.

Zudem können Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) indirekt unterstützen, wenn der Energieausweis Teil eines geförderten Sanierungsvorhabens ist.

Von wem wird ein Energieausweis erstellt?

Ein Energieausweis wird von qualifizierten Fachleuten ausgestellt, die dafür eine entsprechende Berechtigung besitzen. Dazu gehören unter anderem Architekten, Ingenieure, Energieberater und Fachleute des Bau- und Heizungsgewerbes.

Wichtig ist, dass die Aussteller die Anforderungen des GEG erfüllen. Eigentümer sollten sicherstellen, dass der Aussteller über die nötige Qualifikation verfügt. So stellen sie eine korrekte und rechtskonforme Ausstellung sicher.

Wo finde ich einen zertifizierten Energieberater?

Einen zertifizierten Energieberater finden Eigentümer über verschiedene Quellen. Die Verbraucherzentrale bietet eine Online-Suche sowie Beratungsstellen, die lokale Experten vermitteln. Alternativ können Sie einen Energieberater über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden. Diese Plattform listet qualifizierte Fachleute, die die Vorgaben des GEG erfüllen. Zudem bieten viele Handwerkskammern und Architektenkammern Verzeichnisse von zugelassenen Energieberatern an.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Wenn kein Energieausweis vorliegt, können für Eigentümer rechtliche Konsequenzen entstehen. Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Wird diese Verpflichtung missachtet, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro gemäß den Vorgaben des GEG.

Muss ein Energieausweis immer vorgelegt werden?

Ein Energieausweis muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden. Er zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes und macht die Energiekosten transparent. Eigentümer steigern damit die Attraktivität ihrer Immobilie. Käufer und Mieter erhalten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Steigende Energiekosten und strengere Vorgaben machen den Energieausweis unverzichtbar. Eigentümer sollten rechtzeitig einen gültigen Ausweis beantragen.

Geschrieben von
Stefano Fonseca
Freelancer

Stefano Fonseca ist Ingenieur für Energie und Umwelt mit über sechs Jahren Erfahrung in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Er kombiniert technisches Fachwissen mit einer Leidenschaft für verständliche Kommunikation. Seit mehr als fünf Jahren schreibt er als freiberuflicher Redakteur über erneuerbare Energien und nachhaltiges Wohnen, insbesondere über Photovoltaik und Wärmepumpen.

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