Die Beratungspflicht für fossile Heizsysteme nach GEG in 2024
Die neue Beratungspflicht für fossile Heizsysteme nach GEG 2024
Mit dem Jahr 2024 treten im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wesentliche Änderungen in Kraft, die SHK-Unternehmen (Sanitär, Heizung, Klimatechnik) betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen und die Energieeffizienz in Gebäuden zu verbessern. Für SHK-Unternehmen ergeben sich daraus neue Anforderungen und Chancen, insbesondere im Bereich der Energieberatung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
Zielsetzung des GEG
Das GEG strebt eine Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung an. Bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Im Fokus stehen dabei sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Für Neubauten gilt ab Januar 2024 die Vorgabe, dass mindestens 65 Prozent der Energie für Heizungen aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.
Pflichten bei Erneuerung und Modernisierung
Bestandsgebäude spielen eine zentrale Rolle, da sie den Großteil des Energiebedarfs ausmachen. Hier gelten Austausch- und Nachrüstpflichten sowie bedingte Anforderungen bei Modernisierungen. Zum Beispiel müssen neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen gedämmt werden, und oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden.
Die Beratungspflicht gemäß GEG
Geltungsbereich und Umsetzung
Die Beratungspflicht tritt ab 2024 in Kraft und bezieht sich auf den Einbau von Heizungsanlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Eine verpflichtende Beratung muss durchgeführt werden, wobei auf die möglichen Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung und eine potenzielle Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund steigender CO2-Bepreisung, hingewiesen werden muss.
Qualifizierte Energieberater
Die Beratung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, wie beispielsweise von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem Berater sowie von einer Installateurin oder einem Installateur. Das BMWK und BMWSB stellen ein Informationsblatt für die verpflichtende Beratung zur Verfügung.
Kostenfreie Pflichtberatung
Die Pflichtberatung ist kostenfrei, wenn sie als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Die Verbraucherzentrale und der Verband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) bieten entsprechende Datenbanken für die kostenlose Pflichtberatung an.
Die Rolle der SHK-Betriebe
Chancen und Herausforderungen
SHK-Unternehmen können diese neuen Anforderungen als Chance nutzen, um ihre Expertise im Bereich der Energieberatung zu erweitern. Sie sollten sich mit den Details des GEG vertraut machen und Partnerschaften mit qualifizierten Energieberatern eingehen, um ihren Kunden eine umfassendere Beratung anzubieten.
Einsatz von Softwarelösungen
Softwarelösungen wie die von Autarc können SHK-Unternehmen dabei unterstützen, den Beratungsprozess effizient und effektiv zu gestalten. Durch Tools für die Datenanalyse, Beratungsprotokollierung und Kundenkommunikation können sie den Anforderungen des GEG gerecht werden.
Fazit
Die Einführung der Beratungspflicht im Rahmen des GEG stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft dar. Für SHK-Unternehmen bedeutet dies eine Erweiterung ihres Dienstleistungsspektrums und die Möglichkeit, sich als kompetente Partner im Bereich der Energieeffizienz zu positionieren. Mit den richtigen Strategien und Tools können sie diese Herausforderungen meistern und einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Software von autarc unterstützt Sie als SHK-Unternehmen dabei, diese neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Bilderrechte: BMWK/BMWSB